Mensch & Umgebung

Foto: GFN Hannah Carstensen

Welche Schallquellen wird es geben?

Den Schutz der Anwohner:innen vor Lärm nehmen wir ernst und führen deswegen eine umfangreiche Schallschutz-Planung durch. Mit den Untersuchungen haben wir ein externes Büro beauftragt, das auf Schall spezialisiert ist. Zunächst wurden die Schallquellen im Umfeld des geplanten ICE-Boxenstopp Anlagen in Eidelstedt und der Abstell- und Behandlungsanlage in Langenfelde analysiert.

Geräusche durch Züge
Die Züge fahren auf dem Werksgelände elektrisch angetrieben mit max. 25 Kilometern pro Stunde. Damit einhergehend emittieren die Fahrzeuge Emissionen, verursacht durch z. B. beim Bremsen und Rangieren. Die lauteste Schallquelle im Kontext der Fahrzeuge ist das Testen der Signalhörner, der sogenannte Makrofontest. Dieser wird jedoch zukünftig im Rahmen der täglichen Bereitstellung, außerhalb der Abstellanlage, auf der freien Strecke durchgeführt.

Geräusche durch die Anlagen
Die Anlagentechnik wird in den Kellerräumen der Hochbauten installiert und verursacht dadurch weniger wahrnehmbaren Lärm für die Anwohnenden. Im Bereich der Innenreinigung verursachen die eingesetzten Maschinen und Anlagen keinen nennenswerten Lärm.

Welche Schallschutzmaßnahmen gibt es?

Welches Schallniveau im Bereich der Nachbarschaft maximal ankommen darf, ist in Deutschland genau geregelt. Deswegen wird bei Bauprojekten von Anfang an durch Gutachten und Untersuchungen der Schutz der Menschen vor Schall und Lärm sichergestellt. Wo nötig, sind Schallschutzwände, wie sie von Bahnstrecken oder Straßen bekannt sind, die wirkungsvollste Maßnahme. Sie schlucken aufgrund ihrer Oberflächenstruktur und ihrer Füllung besonders viel Schall. Durch eine Platzierung direkt an der Schallquelle (am Gleis) sind sie sehr effizient.

Wo genau später einmal eine Schallschutzwand stehen wird und wie sie gestaltet ist, hängt sehr stark vom jeweiligen Standort und der umgebenden Bebauung ab, beispielsweise von der Lage und Entfernung der Wohnbebauung. Zur Bewertung und Definition entsprechender Schutzmaßnahmen wird eine Schallsimulation durchgeführt: In einem digitalen 3D-Modell wird die Situation vor Ort abgebildet, unter Berücksichtigung von Topografie, Wohnbebauung und Schallquellen. Im digitalen Modell wird dann simuliert, wie sich der Schall ausbreitet und an welchen Stellen es ohne Schutzmaßnahmen zu laut würde. Dort steuern wir punktgenau mit den passenden Maßnahmen gegen.

Gesetzliche Grundlagen

Bundes-Immissionsschutzgesetz

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt den Schutz der Öffentlichkeit vor Emissionen wie Luftverunreinigungen, Schall oder Erschütterungen. Das Gesetz legt die grundsätzlichen Anforderungen fest. Die konkreten (technischen) Einzelheiten sind in verschiedenen Durchführungsverordnungen geregelt.

16. Bundes-Immissionsschutzverordnung

Die 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (16. BImSchV) ist die Verkehrslärmschutzverordnung – hier geht es also um den rollenden Verkehr. Darin ist konkret festgelegt, wann Anlieger:innen Anspruch auf Schallschutz haben. Dazu wird beispielsweise geregelt, auf welche Art und Weise der Lärmpegel berechnet wird. Außerdem enthält die 16. BImSchV Grenzwerte für verschiedene Anwendungsfälle, unter anderem:

  • in Gewerbegebieten tags 69 dB(A) und nachts 59 dB(A)
  • in Allgemeinen und Reinen Wohngebieten tags 59 dB(A) und nachts 49 dB(A)
Technische Anleitung Lärm

Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (kurz TA Lärm) ist eine Verwaltungsvorschrift, die dem Schutz der Anlieger vor Geräuschen aus Gewerbe- und Industrieanlagen dient. Die TA Lärm ist daher maßgeblich für die Gebäude und für die Fälle, in denen Züge behandelt oder abgestellt werden. Sie gibt vor, wie der voraussichtliche Lärm ermittelt und bewertet wird. Zudem werden verschiedene Richtwerte geregelt, unter anderem:

  • in Gewerbegebieten tags 65 dB(A) und nachts 50 dB(A)
  • in Allgemeinen Wohngebieten tags 55 dB(A) und nachts 40 dB(A)
  • in Reinen Wohngebieten tags 50 dB(A) und nachts 35 dB(A)

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Mit welcher Schallentwicklung ist vor Ort zu rechnen?

Externe Schallexpert:innen haben die Situation an den einzelnen Orten untersucht. In einer ersten Stufe in Vorbereitung auf das Genehmigungsverfahren wurde eine „Schalltechnische Untersuchung zur Variantenbewertung“ erstellt. Diese Untersuchung wird auch den Antragsunterlagen der Plangenehmigung beigelegt werden. Ein detailliertes Schallgutachten mit Erarbeitung konkreter Lärmschutzmaßnahmen folgt in der Detailplanung in Vorbereitung für das Genehmigungsverfahren an dem jeweiligen Standort. In diesem sogenannten Gesamtlärmgutachten werden dann zum Beispiel auch Vorbelastungen ermittelt und mitberücksichtigt.

Was bedeuten die Schallkarten?

Die Ausbreitung von Schall wird üblicherweise mit sogenannten Isophonenkarten visualisiert. Isophonen zeigen Kurven gleicher Lautstärke. Die Isophonenkarte gibt also an, wie sich ein bestimmtes Geräusch an einem Ort ausbreitet und mit welcher Lautstärke es an welcher Stelle wahrnehmbar ist. In den Karten verdeutlichen die Linien sowie die Farben, in welchem Bereich welcher Schallwert ankommt. Dabei werden pro Standort in separaten Karten die Geräusche aus dem Zugverkehr gemäß 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung sowie von der Anlage gemäß TA Lärm dargestellt.

Isophonenkarte für die Abstell- und Behandlungsanlage Langenfelde nach TA-Lärm/lauteste Nachtstunde

Isophonenkarte für die ICE-Boxenstopp Anlagen Eidelstedt nach TA-Lärm/lauteste Nachtstunde